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Sprache (SQ)

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache sind in ihrer Kommunikation beeinträchtigt. Der Gebrauch der Sprache ist nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden und kann nicht alleine durch außerschulische Maßnahmen behoben werden. Es fällt den Schülerinnen und Schülern oftmals schwer, mit Anderen sprachlichen Kontakt aufzunehmen und ihre Gedanken, Wünsche und Gefühle zum Ausdruck zu bringen. Die Beeinträchtigungen im sprachlichen Bereich können auch Auswirkungen auf die personale und soziale Entwicklung, das schulische Lernen und das individuelle Erleben haben. Sprache ist dabei als pädagogische Maßnahme abzugrenzen von einer therapeutischen, logopädischen Förderung, die aufgrund einer medizinischen Diagnose erfolgt (Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Eltern/2-Lexikon-der-Inklusion/03-AO-SF/index.html [vgl. § 4 Abs. 3 AO-SF]).