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Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung

 

Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung haben oftmals Schwierigkeiten ihre Umwelt angemessen wahrzunehmen oder werden durch familiäre oder soziale Probleme überfordert. Sie verschließen und widersetzen sich der Erziehung so nachhaltig, dass sie im Unterricht nicht hinreichend gefördert werden können und die eigene Entwicklung oder die der Mitschülerinnen und Mitschüler gestört oder gefährdet ist. Diese Schülerinnen und Schüler benötigen Hilfen, um ihre Umwelt anders wahrnehmen, angemessene Verhaltensweisen und ein positives Selbstwertgefühl aufbauen zu können (Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Eltern/2-Lexikon-der-Inklusion/03-AO-SF/index.html [vgl. § 4 Abs. 4 AO-SF]).

 

 

Förderschwerpunkt Lernen

 

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mit dem Förderbedarf Lernen haben Beeinträchtigungen im Lern- und Leistungsverhalten, sowie häufig Probleme mit der Wahrnehmung, der Merkfähigkeit, der Aufmerksamkeit, dem Lerntempo oder der Ausdrucksfähigkeit. Die Lern- und Leistungsausfälle sind schwerwiegender, umfänglicher und langandauernder Art. Diese Schülerinnen und Schüler benötigen Unterstützung beim Aufbau eines positiven Selbstwertgefühls und einer realistischen Selbsteinschätzung (Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Eltern/2-Lexikon-der-Inklusion/03-AO-SF/index.html [vgl. § 4 Abs. 2 AO-SF]).

 

 

Förderschwerpunkt Sprache

 

Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache sind in ihrer Kommunikation beeinträchtigt. Der Gebrauch der Sprache ist nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden und kann nicht alleine durch außerschulische Maßnahmen behoben werden. Es fällt den Schülerinnen und Schülern oftmals schwer, mit Anderen sprachlichen Kontakt aufzunehmen und ihre Gedanken, Wünsche und Gefühle zum Ausdruck zu bringen. Die Beeinträchtigungen im sprachlichen Bereich können auch Auswirkungen auf die personale und soziale Entwicklung, das schulische Lernen und das individuelle Erleben haben. Sprache ist dabei als pädagogische Maßnahme abzugrenzen von einer therapeutischen, logopädischen Förderung, die aufgrund einer medizinischen Diagnose erfolgt (Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Eltern/2-Lexikon-der-Inklusion/03-AO-SF/index.html [vgl. § 4 Abs. 3 AO-SF]).