Informationen aus Schulmail 20 vom 07.05.2020
Wiederbeginn des Unterrichts- Regelungen ab 11.05.2020
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
hervorgehend aus den Abstimmungsgesprächen von Bund und Ländern, hat Frau Gebauer den Schulen eine E-Mail (Schulmail 20) zukommen lassen. Hieraus gehen Regelungen für die verschiedenen Jahrgangsstufen sowie die Organisation und Koordination der nächsten Wochen hervor.
Von Bedeutung ist dabei, dass wir Ihnen und Euch einen übersichtlichen Plan der Unterrichtszeiten bis zu den Sommerferien vorlegen sollen, was wir derzeit sehr gerne vorbereiten.
(Den Link zur vollständigen E-Mail finden Sie weiter unten)
Übersicht über die Unterrichtstage
Die Vorgaben werden nun von unserem Kollegium umgesetzt. Sie erhalten morgen Vormittag (Freitag, 08.05.2020) die Übersicht mit den Unterrichtstagen Ihres Kindes. Bitte richten Sie sich darauf ein.
Unterrichtszeiten
Alle Unterrichtstage werden drei Stunden umfassen:
Monheim: 08.00-10.45 Uhr (Ankunft ab 7.45 Uhr möglich)
Langenfeld: 08.15-10.50 Uhr (Ankunft ab 08.00 Uhr möglich)
Fahrtendienst
Der Fahrtendienst findet derzeit nicht statt.
Präsenzzeiten Primarstufe
Die Schulwochen bis zu den Sommerferien werden auf alle Schülerinnen und Schüler gleichmäßig verteilt. Dabei beachten wir die Vorgaben der Ministerin und des Schulträgers. So können nicht alle Jahrgänge an einem Tag das Schulgebäude betreten, die Lerngruppen dürfen nicht zu groß sein, die Klassenräume müssen mit ausreichendem Mindestabstand gestaltet sein, etc.
„(…) Bildung konstanter Lerngruppen
in allen Jahrgangsstufen mit dem Ziel, diese bis zum Ende des
Schuljahres in möglichst gleichem Umfang in Präsenzform in einem
rollierenden System zu unterrichten.(…)“
Morgen, am Freitag, den 08.05.2020, wird jedes Kind eine Übersicht bis zum Ende des Schuljahres erhalten, damit Sie nun eine langfristige Übersicht haben. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden sie Ihnen per E-Mail oder über den gewohnten Weg der vergangenen Wochen zustellen.
Präsenzzeiten Sekundarstufe 1
Der Unterricht der Klassen 10 wird bis zu den Sommerferien durchgehend stattfinden.
Parallel werden einzelne Klassen der Stufen 5-9 ebenfalls wieder an einzelnen Tagen in die Schule gehen dürfen. Wie auch für die Grundschule sind auch für die Klassen 5-9 viele Vorgaben zu beachten:
- „Aus Gründen des Infektionsschutzes sollen in der
Sekundarstufe I feste und permanente Lerngruppen gebildet werden (z.B.
unter derzeitigem Verzicht auf äußere Fachleistungsdifferenzierung und
Wahlpflichtkurse mit Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen
Klassen). (…) - Ein Ganztag findet bis zu
den Sommerferien aus Gründen des Infektionsschutzes (u.a.
Mensa-Betrieb, Durchmischung von Schülergruppen) in der Sekundarstufe I
nicht statt - Zur Einhaltung der Hygienevorschriften können nicht mehrere
Lerngruppen nacheinander in dem selben Raum unterrichtet werden. Daher
findet kein Schichtbetrieb statt.“
Auch hierzu werden derzeit konkrete Pläne ausgearbeitet, die wir Ihnen morgen zur Verfügung stellen. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden sie Ihnen per E-Mail oder über den gewohnten Weg der vergangenen Wochen zustellen.
Fernunterricht Primar- und Sekundarstufe 1
Darüber hinaus sollen alle Schülerinnen und Schüler aller
Jahrgangsstufen bis zu den Sommerferien weiterhin
Fernunterricht erhalten. Die Verfahren des Fernunterrichts sind Ihnen bereits bekannt und werden so weitergeführt.
Bewegliche Ferientage
Die beweglichen Ferientag bleiben, wie in den Zeitleisten und auf unserer Homepage eingetragen, bestehen.
Notbetreuung
Die Notbetreuung an beiden Standorten für die Klassen S1 bis 6 wird aufrechterhalten. Alle Informationen zu Anmeldung und Teilnahme gilt wie bisher beschrieben.
Rechtliche Grundlagen
Alle Entscheidungen werden auf Grundlage und im Rahmen von verschiedenen Verordnungen und Vorgaben getroffen. Hier finden Sie die vollständigen Dokumente:
- Corona-Betreuungsverordnung – Neufassung vom 07.05.2020
- Schulrechtliche Änderungen
- Zur Bildungssicherung der Schülerinnen und Schüler wurden schulrechtliche Veränderungen vorgenommen.
- „…Auch der Verzicht auf Versetzungsbestimmungen beim Übergang in die
nächsthöhere Jahrgangsstufe gehört zu den wesentlichen Punkten dieser
schulrechtlichen Änderungen. …“ - Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Veränderungen finden Sie hier:
Trotz aller ungewohnten Umstände ist uns der Unterricht mit all unseren Schülerinnen und Schülern sehr wertvoll und wir freuen uns sehr, nun alle immer wieder persönlich sehen zu können.
Bis nächste Woche!
M. Mulders und Ihr Kollegium des Förderzentrum Süd