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Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

mit angefügtem Elternbrief möchten wir Sie nochmals daran erinnern bis zum 22.06.2022 für Ihr Kind einen Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern im Sekretariat vorlegen.

In welcher Form dieser Nachweis erbracht werden kann, lesen sie in angefügtem Elternbrief (WEITERLESEN klicken, um zum Elternbrief zu gelangen).

 

 

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