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Nachweis über Impfschutz gegen Masern

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

 

das Masernschutzgesetz des Bundes schreibt vor, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zum 31.12.2021 einen Nachweis über einen ausreichenden Impfschutz gegen die Infektionskrankheit Masern vorweisen müssen.

 

In welcher Form dieser Nachweis in der Schule vorgelegt werden kann, können Sie in angefügtem Elternbrief nachlesen (WEITERLESEN klicken, um zum Elternbrief zu gelangen).

 

Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit und Ihre Unterstützung!

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