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Unterrichtsregelungen bis zu den Osterferien 2020

Liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler,
 
wir informieren Sie und Euch hiermit, wie der Unterricht bis zu den Osterferien geregelt wird.
 
“Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.”
 
(...)
 
ÜBERGANGSREGELUNG FÜR MONTAG (16.03.2020) UND DIENSTAG (17.03.2020)
 
Damit Sie als Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können Sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Wir stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung an beiden Standorten sicher.
 
Dementsprechend wird am MONTAG, den 16.03.2020 und DIENSTAG, den 17.03.2020 der Schülerspezialverkehr regulär durchgeführt.
 
Der Schülerspezialverkehr wird am Mittwoch, 18.03.2020 - vorerst bis zu den Osterferien -eingestellt.
 
 
INFORMATIONEN FÜR DIE SEKUNDARSTUFE 1
 
Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentralen Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Prüfungen an Berufskollegs sowie zum Umgang mit Klassenarbeiten etc. werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt und auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de [1]) veröffentlicht und stetig aktualisiert.
 
Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.). Hierzu sollten in der Schule vorhandene technische Infrastrukturen genutzt werden.
 
 
ALLGEMEINES
 
Wir sind bemüht, Ihre Kinder trotz Unterrichtsfall mit Arbeitsmaterialien zu versorgen und sind sehr dankbar, wenn Sie uns dabei unterstützen können. Absprachen hierzu finden telefonisch oder per E-Mail mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern statt.
 
Sollten Sie in unverzichtbaren Funktionsbereichen des Gesundheitswesens, wie beispielsweise im Krankenhaus, Gesundheitsamt o.ä. beschäftigt sein und keine Möglichkeit sehen, Ihrem Beruf ohne Kinderbetreuung nachkommen zu können, melden Sie sich bitte bei der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer Ihres Kindes.
 
Wir informieren Sie über Veränderungen und Einzelheiten hier auf der Homepage und per Anruf durch die Lehrerinnen und Lehrer Ihres Kindes/Ihrer Kinder.
 
 
Beste und gesunde Grüße
 
Ihr Kollegium des Förderzentrum Süd!
 
 

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