News
Termine
Kontakt
Kontakt
Termine
News

Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten zu Beginn des Schuljahres 2020/2021

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

in der kommenden Woche wird der Schul- und Unterrichtsbetrieb in Nordrhein-Westfalen wieder möglichst vollständig im Präsenzunterricht stattfinden. Dabei werden wir die bestehenden Hygienebestimmungen an unserer Schule konsequent einhalten. Das Kollegium des Förderzentrums Süd freut sich schon auf den Schulstart!

Damit alle gesund bleiben und der Schulbetrieb aufrechterhalten werden kann, ist die Einhaltung folgender Schutzmaßnahmen verbindlich.

Bitte unterstützen Sie uns bei der Umsetzung der Maßnahmen!

Diese Regelungen wurden von dem Ministerium für Schule und Bildung für alle Schulen verpflichtend festgelegt.

 

Schutzmaßnahmen

Primarstufe Klassen 1-4

Mund-Nasen-Schutz

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1-4 sowie für alle weiteren Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
  • Auf den Sitzplätzen müssen die Schüler*innen der Klassen 1-4 während des Unterrichts keinen Mund-Nasen-Schutz tragen!
  • Solange der feste Sitzplatz noch nicht eingenommen wurde oder sobald er verlassen wird, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

 

Sek1 Klassen 5 -10

Mund-Nasen-Schutz

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht für alle Schülerinnen und Schüler eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
  • Die Pflicht gilt grundsätzlich auch im Unterricht auf den festen Sitzplätzen in den Unterrichts- und Kursräumen.

 

Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund- Nase-Bedeckungen zu beschaffen.

Die Kolleg*innen unserer Schule  halten eine Reserve für den Bedarfsfall bereit und verteilen diese an Schüler*innen, die keinen Mund-Nasen-Schutz haben.

Von den hier insgesamt beschriebenen Regelungen zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen dürfen die Schulen nicht mit eigenen Regelungen abweichen!

 

Bei Vorerkrankungen

Für Schülerinnen und Schüler mit relevanten Vorerkrankungen können die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler.

 

Schüler*innen mit Symptomen

Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn, Schnupfen aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden– bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken oder von den Eltern abzuholen.

 

Testungen

nach Aufenthalten in sogenannten Risikoländern, oder bei Auftreten oben genannter Symptome

Sollten bei Testungen oder auf anderem Wege Infektionsfälle mit dem Corona-Virus festgestellt werden, wird das zuständige Gesundheitsamt von der Schulleitung informiert und entscheidet über weitere Maßnahmen.

Weiterführende Informationen sind auf dessen Sonderseite abrufbar unter: https://www.mags.nrw/coronavirus.

 

Corona-Warn-App

Die Corona-Warn-App kann bei der Eindämmung der Pandemie einen zusätzlichen Beitrag leisten, indem sie schneller als bei der klassischen Nachverfolgung Personen identifiziert und benachrichtigt, die eine epidemiologisch relevante Begegnung mit einer Corona-positiven Person hatten.

Die Schule empfiehlt die Nutzung der App!

 

Schul- und Unterrichtsbetrieb, Prüfungen und Abschlüsse

Der Beginn der Abschlussprüfungen im Abitur sowie im Rahmen der Zentralen Prüfungen Klasse 10 wird im kommenden Jahr um jeweils knapp zwei Wochen verschoben. Das gibt den Schulen Gelegenheit, die Schülerinnen und Schüler besser auf die Prüfungen vorzubereiten.

 

Sportunterricht

Der Unterricht wird im Fach Sport möglichst in vollem Umfang wiederaufgenommen. Auf Grund des § 9 Absatz 7 der CoronaSchVO ist Sportunterricht, inklusive Schwimmunterricht, an Schulen erlaubt.

Der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien im Freien stattfinden. Kontaktsport ist nach Möglichkeit zu vermeiden.

 

Musikunterricht

Der schulische Musikunterricht findet im Schuljahr 2020/2021 in seinen unterschiedlichen Ausprägungen statt. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet.

 

Ganztagsbetreuung

Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote werden im Schuljahr 2020/2021 im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär aufgenommen. Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls wieder vollständig möglich und wird vor Ort im Rahmen der bestehenden Konzepte ausgestaltet.

 

Berufliche Orientierung im Rahmen von KAoA

Die Berufliche Orientierung nach den Vorgaben der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird im Schuljahr 2020/21 wieder verpflichtend umgesetzt.

 

Mit freundlichen Grüßen

M. Mulders

Sonderschulrektorin

 

Anhang

Faktenblatt Wiederaufnahme eines angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten

 

Zurück