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Schulabschlüsse am Förderzentrum Süd

Bei den zu erreichenden Schulabschlüssen wird unterschieden zwischen Kindern, die zielgleich und zieldifferent (Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung und Förderschwerpunkt Lernen) gefördert werden.

 

Förderschwerpunkt Lernen

Zieldifferent geförderte Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung bewertet (AO-SF).

Die Förderung im Bildungsgang Lernen geschieht auf Grundlage eines individuellen Förderplanes, der persönlichen Ziele für jeden Schüler / jede Schülerin. Die Schüler/ Schülerinnen erhalten keine Noten, sondern eine Bewertung ihrer Leistungen in den Unterrichtsfächern und im Arbeits-und Sozialverhalten in Textform. Eine Versetzungsordnung gibt es nicht. Der Bildungsgang führt zu einem Abschluss im Bildungsgang Lernen und zum Förderschulabschluss.Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erwerben. Dieser besondere Bildungsgang wird am Ende der Klasse 9 von der Klassenkonferenz festgelegt, wenn die Leistungen den Kompetenzerwartungen der Kernlehrpläne der Hauptschule am Ende der Klasse 8 entsprechen.

Schülerinnen und Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und die Schule vor der Klasse 10 verlassen, erhalten ein Zeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt (Abgangszeugnis).

 

Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung

Der zielgleiche Bildungsgang folgt den Richtlinien und Kernlehrplänen der Hauptschule des Landes NRW und ermöglicht den Hauptschulabschluss 9 sowie 10 und auch die Fachoberschulreife (FOR).

Die Abschlüsse werden in der Zentralen Abschlussprüfung (ZAP) erlangt, an denen das Förderzentrum Süd gemeinsam mit allen Prüfungsschulen des Landes NRW teilnimmt.

https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/uebersicht/

Schülerinnen und Schüler, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, keinen Abschluss erworben haben und die Schule vor der Klasse 10 verlassen, erhalten ein Zeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt (Abgangszeugnis).